# Brandschutz

# Anlage 2 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen

Ziel: Flucht und Rettungswege mit möglichst wenig Rauchentwicklungspotential --&gt; Kunststoffteile nicht erlaubt außer für notwendige Funktion

- Türöffner
- Lichtschalter
- Leuchten
- Feuermelder

aber nicht!!!::

- Accesspoints
- Kunststoffkanäle
- Kabelführung aus Kunststoff
- Anlagenteile die nicht zum Betrieb des Rettungsweges dienen
- 

Hinweise:

Bei Prüfung auch Brandschutzbelange mit anzeigen

Gebäudeklassen nach LoB BW

Durchführungen in gleiche Feuerwiderstandsklasse wie Gebäudebauteil

z.B. Decke F90 (Standard) muss das Schott auch S90 sein z.B. Brandschutzmörtel