Anlage 2 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen Ziel: Flucht und Rettungswege mit möglichst wenig Rauchentwicklungspotential --> Kunststoffteile nicht erlaubt außer für notwendige Funktion Türöffner Lichtschalter Leuchten Feuermelder aber nicht!!!:: Accesspoints Kunststoffkanäle Kabelführung aus Kunststoff Anlagenteile die nicht zum Betrieb des Rettungsweges dienen Hinweise: Bei Prüfung auch Brandschutzbelange mit anzeigen Gebäudeklassen nach LoB BW Durchführungen in gleiche Feuerwiderstandsklasse wie Gebäudebauteil z.B. Decke F90 (Standard) muss das Schott auch S90 sein z.B. Brandschutzmörtel